VerbraucherService Bayern rät, auf Wirtschaftlichkeit zu achten
Lohnt sich aktuell die Investition in eine Photovoltaikanlage? Ab dem Jahr 2027 plant der Gesetzgeber grundlegende Änderungen bei der Vergütung von Solarstrom. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) empfiehlt, die Wirtschaftlichkeit einer Anlage genau zu prüfen.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist die beabsichtigte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach dem Gesetzentwurf soll die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen wegfallen. Für eine Übergangszeit ist noch eine feste Vergütung für höchstens drei Jahre geplant. Danach ist eine gesetzliche Förderung für Solarstrom aus Hausanlagen nicht mehr vorgesehen.
Mit der Reform soll auch die noch geltende Option der Volleinspeisung entfallen. Nur noch bis Ende des Jahres 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber eine höhere Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, der vollständig ins Netz eingespeist wird. Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage für den eigenen Haushalt wird dadurch künftig stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms vor Ort genutzt werden kann.
Damit eingespeister Überschussstrom weiterhin Geld einbringt, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Strom direkt vermarkten. Statt einer festgelegten Einspeisevergütung erhalten sie dann einen Preis, der sich am Börsenpreis orientiert. Dieser kann sich saisonal und über die Jahre stark verändern und lässt sich nicht vorhersagen.
Jetzt noch schnell eine Photovoltaikanlage installieren?
Wer noch im Jahr 2026 eine Photovoltaikanlage in Betrieb nimmt, erhält 20 Jahre lang eine Einspeisevergütung nach den bislang geltenden Regeln. Für Strom aus einer Anlage mit zehn Kilowatt Photovoltaikleistung beträgt diese beispielsweise 7,7 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Überschusseinspeisung und 12,2 Cent pro kWh bei Volleinspeisung.
Es empfiehlt sich, Angebote sorgfältig zu vergleichen und die individuelle Wirtschaftlichkeit im Rahmen einer Beratung prüfen zu lassen. Entscheidend sind unter anderem die Anschaffungskosten, die zu erwartenden Stromerträge, der mögliche Eigenverbrauch sowie die langfristige Entwicklung der Energiekosten.
Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung
Haushalte nutzen einen immer größeren Teil ihres Solarstroms selbst. Dazu tragen Batteriespeicher bei, mit denen sich erzeugter Überschussstrom lokal speichern lässt. Neue Anlagen werden deshalb inzwischen häufig mit einem Batteriespeicher installiert. Mit einem passenden Speicher kann der Eigenverbrauchsanteil auf bis zu 70 Prozent steigen. Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage nicht zu groß ausgelegt ist.
Viele Anlagen erzeugen im Jahresverlauf mehr Strom als im Haushalt verbraucht wird. Durch die bislang garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Anlage auch bei einem geringeren Eigenverbrauch wirtschaftlich betreiben. Bei einer Direktvermarktung hängt die Wirtschaftlichkeit von den tatsächlich erzielbaren Marktpreisen ab. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Größe einer neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.
Wärmepumpen und Elektroautos erhöhen den Strombedarf
Der Strombedarf steigt in vielen Haushalten. Gründe dafür sind unter anderem Wärmepumpen und Elektroautos mit eigener Ladestation. Der Umstieg auf elektrische Systeme beim Heizen und die Elektromobilität können die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage zusätzlich verbessern. Darüber hinaus können intelligente Energiemanagementsysteme sinnvoll sein. Diese sorgen beispielsweise dafür, dass überschüssiger Solarstrom bevorzugt zum Laden eines Elektrofahrzeugs genutzt wird.
Fragen zum Thema Photovoltaik beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (40 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800 809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


