Neue Norm für Balkonkraftwerke

Neue Norm für Balkonkraftwerke

Februar 5, 2026

Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126‑95 gilt seit dem 1. Dezember 2025 und bringt Verbraucherinnen und Verbrauchern Klarheit beim Betrieb von Balkonkraftwerken. Die Regelung legt verbindlich fest, wie Stecker-Solargeräte Strom in das heimische Netz sicher einspeisen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) gibt einen Überblick.

Stecker-Solargeräte, auch Balkonkraftwerke genannt, sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion. Die Module lassen sich über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbinden und liefern direkt nutz­baren Solarstrom. Die neue Norm bringt Klarheit darüber wie die Geräte angeschlossen werden dürfen, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass sich kleine Solaranlagen breiter einsetzen lassen.

Balkonkraftwerke dürfen seit der Verordnung offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter oder der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt. Nicht zulässig ist der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Deshalb müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.

Die neue Norm gibt genau vor, wie viel Strom die Balkonkraftwerke höchstens ins Hausnetz ein­speisen dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden. Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Das Montage­system muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.

Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.

Wer als Mieter ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung des Eigentümers. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. Und: Balkonkraft­werke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert sein.